Bei Einzug übergeben Sie dem Mieter die Schlüssel zur Wohnung, zum Haus und ggf. zu Keller, Briefkasten und Garage. Halten Sie Anzahl und Art jedes Schlüssels im Übergabeprotokoll fest.
Ins Protokoll gehört
- Anzahl je Schlüsseltyp (Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten …)
- Datum und Unterschriften beider Parteien
- Zählerstände und Zustand der Wohnung
- Hinweis, ob eine Schließanlage betroffen ist
Bei Auszug
Der Mieter muss alle erhaltenen Schlüssel zurückgeben – auch selbst angefertigte Kopien. Fehlt ein Schlüssel zu einer Schließanlage, kann deren Austausch erforderlich werden. Wie im Fall eines echten Verlusts vorzugehen ist, erklärt der Ratgeber Schlüssel verloren – was tun.
Bei einer Zentralschließanlage kann schon ein einziger fehlender Schlüssel den Tausch mehrerer Zylinder nötig machen – entsprechend teuer. Umso wichtiger ist die lückenlose Dokumentation.
Muss nach Auszug oder Schlüsselverlust eine Schließanlage angepasst oder ein Zylinder getauscht werden, übernimmt das ein Fachbetrieb fachgerecht. Achten Sie auf eine Anfahrt- und Festpreiszusage vor Beginn der Arbeiten.