Die Nebenkostenabrechnung

Formfehler und Fristversäumnisse kosten bares Geld. So erstellen Sie eine korrekte Betriebskostenabrechnung.

Umlagefähig sind nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Heizung, WarmwasserVerwaltungskosten
Wasser, AbwasserInstandhaltung/Reparatur
Müllabfuhr, StraßenreinigungKontoführungsgebühren
Hausmeister, GartenpflegeRücklagenbildung

Wichtige Frist

12-Monats-Frist

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach können Sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.

  • Abrechnungszeitraum klar angeben
  • Verteilerschlüssel nennen
  • Vorauszahlungen gegenrechnen
  • Belegeinsicht ermöglichen